Barrierefreiheit
Diese Website soll sich für alle gut benutzen lassen. Hier steht, was ich dafür tue, was noch fehlt und wie du mir eine Barriere meldest.
Rechtlicher Stand
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gilt es nicht (§ 3 Abs. 3 BFSG). Ich bin ein solches Kleinstunternehmen. Ich baue die Seite trotzdem so, dass möglichst viele Menschen sie nutzen können.
Was ich dafür tue
- Die Seite hat einen Sprunglink zum Inhalt und einen deutlich sichtbaren Fokus. So lässt sie sich mit der Tastatur bedienen.
- Bilder mit Inhalt haben einen Alternativtext. Reine Dekoration ist für Screenreader ausgeblendet.
- Die Seite gibt es in hell und dunkel. Du wählst selbst.
- Schrift und Bedienelemente sind groß genug: keine Schrift unter 13 Pixel, Schaltflächen und Links mit mindestens 44 Pixel Tippfläche.
- Wenn dein Gerät weniger Bewegung wünscht, schalte ich den Ladescreen und die Animationen ab.
- Die Seiten haben eine klare Struktur mit Überschriften und Brotkrumen. Die Sprache jeder Seite ist im Code gesetzt, die deutschen Rechtstexte sind auch in den anderen Sprachen als deutsch markiert.
- Im Kontaktformular hat jedes Feld eine sichtbare Beschriftung. Fehlermeldungen stehen als Text da und nicht nur in einer Farbe.
Was noch fehlt
Eine externe Stelle hat die Seite nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Ich habe sie mit Prüfwerkzeugen und von Hand getestet, aber nicht mit allen Screenreadern und Hilfsmitteln. Die Rechtstexte gibt es nur auf Deutsch.
Barriere gefunden?
Wenn dir etwas nicht zugänglich ist, melde dich bei mir. Schreib an philipp@webdesignleer.com oder ruf an unter +49 1523 8455704. Ich antworte in der Regel innerhalb von 3 Werktagen und suche mit dir eine Lösung. Wenn du mit meiner Antwort nicht zufrieden bist, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Stand
November 2026